Erfolg für Premiere: Gericht verbietet Hacker-Receiver
Kategorie: TV-News - Tim | | 5.Mai 2008
Der Pay-TV Sender Premiere feiert einen Erfolg gegen “Schwarzseher”. Das Landgericht Hamburg hat gegen den Receiver-Importeur Zehnder GmbH eine Einstweilige Verfügung erlassen, in der dem Importeur untersagt wird die sogenannten patchbaren Free-To-Air-Receivern weiterhin zu vertreiben. Unter Androhung eines Ordnungsgeldes in Höhe von bis zu 250.000 Euro oder einer Ordnungshaft von bis zu 6 Monaten gilt dieses Verbot ab sofort. Weiterhin muss Zehnder alle in ihrem Besitz befindlichen Receiver dem zuständigen Gerichtsvollzieher übergeben.
Aber das Gericht urteilte auch gegen Endverbraucher dieser Receiver. So muss Zehnder sämtliche Vertriebswege offen legen und diese dem Münchner Pay-TV Sender übergeben. Premiere will nun mit diesen Unterlagen sämtliche Vertriebswege bis hin zum Endkunden verfolgen, um die Nutzung, die illegal ist, zu unterbinden und dann dagegen juristisch vorgehen. Weiterhin kündigte Premiere Schadensersatzklagen gegen alle beteiligten Personen an, insbesondere gegen den Importeur.
“Die Entscheidung des Landgerichts Hamburg ist für uns ein wichtiger Etappensieg im Kampf gegen den kriminell-organisierten Rechte-Diebstahl. Wir werden in unseren Bemühungen nicht nachlassen und solche Straftaten weiterhin konsequent und mit allen juristischen Mitteln verfolgen. Dabei nutzen wir nicht nur alle Möglichkeiten des Strafrechts aus, sondern wir werden all jene, die sich damit auf Kosten anderer bereichern wollen, zusätzlich noch mit empfindlichen Schadensersatzansprüchen zur Rechenschaft ziehen. Im Interesse unserer ehrlichen Abonnenten werden wir außerdem auch die Käufer dieser Receiver strafrechtlich zur Verantwortung ziehen. Die illegale Nutzung des Premiere Programms ist kein Kavaliersdelikt“, so Programm- und Technik-Vorstand von Premiere, Hans Seger.
Tags: Hans Seger, Pay-TV, Premiere
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