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  • Sat.1 behält Internetdomäne www.schmidt.de

    Kategorie: TV-News - Tim | | 29.Dezember 2007

    sat1.gifDas Oberlandesgericht Celle hat entschieden, dass der Sender Sat.1 die Internetdomäne www.schmidt.de behalten darf. Dem Urteil war ein namensrechtlicher Streit über die Registrierung des Internetnamens vorausgegangen. Geklagt hatte allerdings nicht der aus dem TV bekannte Harald Schmidt selber, sondern ein Namensvetter. In erster Instanz wurde dem Namensvetter Schmidt von einem Landgericht Recht gegeben, nun hob aber das Oberlandesgericht das Urteil auf und gab daraufhin Sat.1 Recht, gegen dieses Urteil kann der Namensvetter keine Revision mehr einlegen.
    Die Begründung für die Entscheidung war, dass der Sender die Domäne schon im Jahr 1995 - dem Jahr, in dem die “Harald Schmidt Show” an den Start ging - registrieren ließ. Zudem ist die damalige Registrierung mit dem Einverständnis von Harald Schmidt erfolgt.

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